Im Rahmen der Erklärung von Zürich wurde zur Ausarbeitung und Verfolgung der Maßnahmen von den Ministern ein permanentes Organ auf hochrangiger Beamtenebene, das sogenannte „Leitorgan für Verkehrssicherheit und Mobilität im Alpenraum“, eingerichtet, in dem die Mitgliedsländer den Vorsitz nach dem Rotationsprinzip innehaben. Dem Leitorgan kommt auch eine wichtige Rolle in Hinblick auf die Kohärenz der Politik betreffend dem Alpenraum zu, in dem dieses Organ auch die Möglichkeit hat, Stellungnahmen in Hinblick auf eine bessere Abstimmung von Projekten im alpenquerenden Raum sowie zu den Arbeiten der Europäischen Union und von Dritten abzugeben.
>> Leitorgan "Verkehrssicherheit und Mobilität im Alpenraum".pdf (aus der Schlussfolgerung von Regensberg)